SFDR – nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht

Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Veröffentlichungen im Finanzdienstleistungssektor ("SFDR") sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Anlageentscheidungs- und Beratungsprozesse integrieren.

Unter Nachhaltigkeitsrisiken versteht man spezifische Umwelt-, Sozial- oder Governance-Ereignisse oder -Bedingungen ("ESG"), die einen negativen oder positiven Einfluss auf den Wert der Anlage haben können.

Wir engagieren uns für nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen und die Unterstützung nachhaltiger Finanzmärkte. Als eine Gruppe, die darauf abzielt, finanzielle Renditen für unsere Kunden zu erwirtschaften, sind wir der Meinung, dass wir ESG-Themen berücksichtigen müssen, um einen abgerundeten Blick auf Investitionen, ihre Risiken und Chancen zu erhalten. Auch wenn es nicht immer möglich ist, ESG-Aspekte direkt mit dem finanziellen Wert zu verknüpfen, glauben wir, dass die ESG-Performance einen Anhaltspunkt für die Qualität des Managements und für die Fähigkeit des investierten Unternehmens, einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil zu erzielen, liefern kann.

Um den ESG-Integrationsprozess besser voranzutreiben, hat die EFG Group ein ESG-Analyseteam aufgebaut, das mit den Anlageteams weltweit zusammenarbeitet. Dieses Team strukturiert und pflegt massgeschneiderte Tools und Analysen, die zur Überwachung des Nachhaltigkeitsrisikos in den von uns verwalteten Anlagen und Produkten beitragen, und arbeitet mit anderen Teams zusammen, um konzernweit einheitliche Prozesse zu definieren.

Aufgrund der späten Veröffentlichung der endgültigen technischen Regulierungsstandards des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden (JC 2021 03) haben wir uns entschieden, die negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorerst nicht zu berücksichtigen. Wir planen, diese Entscheidung bis zum Jahresende zu überprüfen.

EFG Vergütungspolitik

EFG verfügt über eine konzernweite Vergütungspolitik, die den Rahmen für kohärente und konsistente Vergütungspraktiken in der gesamten Gruppe vorgibt. Ziel der Richtlinie ist es, einen Rahmen zu schaffen, der eine langfristige Wertschöpfung im Einklang mit den Unternehmenswerten von EFG ermöglicht und keinen Raum für nicht nachhaltiges Verhalten lässt, indem er die Einhaltung unserer sozialen und Governance-Praktiken erzwingt. Er stellt sicher, dass unsere Mitarbeitenden verantwortungsvoll handeln und die Bedürfnisse der Stakeholder und des Unternehmens in Einklang bringen. Die variable Vergütung orientiert sich an langfristigen Zielen und an der individuellen und unternehmerischen Leistung. Bei der Mitarbeiterbeurteilung werden der Beitrag, die Zielerreichung, das Risikomanagement, das Risikobewusstsein und das Verhalten unter dem Dach unserer Werte, die durch den Verhaltenskodex der Gruppe repräsentiert werden, in einem einfachen und transparenten Prozess hervorgehoben. Das ethische Verhalten und die Einhaltung interner und externer Vorschriften werden streng geprüft. Unsere Vergütungspolitik schafft weder Anreize zum Eingehen unangemessener Risiken noch Anreize, die zu Interessenkonflikten unter den Mitarbeitern oder in den Beziehungen zu den Kunden von EFG führen. Das Vergütungsmodell sieht die Möglichkeit vor, aufgeschobene Vergütungen aus dem Vorjahr zu reduzieren oder zu streichen. EFG fördert einen Ansatz der Chancengleichheit bei der Vergütung und strebt ein Gleichgewicht zwischen den Erwartungen der Aktionäre und der Vergütung der Mitarbeiter an. Die EFG Group hat sich zudem verpflichtet, im nächsten Jahr weitere nachhaltigkeitsbezogene Ziele in den Vergütungsprozess aufzunehmen.